12.03.2009

Allgemeine (Groß-) Geschäftsbedingungen

So konnte es nicht weitergehen. Sie waren nicht für alle Exkremente verantwortlich, schon gar nicht in ihrer Funktion als Fahrradhändler. Wie waren sie überhaupt zu diesem Geschäftszweig gekommen? Das mußte aufhören. Schrittweise natürlich, um die Kunden nicht zu vergrätzen. Für Kunstkot würden sie vorerst weiter Garantien geben, aber ...


»Natürlicher Verscheiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.«

(Dank an F.!)

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